Labradorzucht vom Neckartal

Ein Leben ohne Hund ist wie Tanzen ohne Musik.

Wir sind dem § 11 Tierschutzgesetz verpflichtet:


Unsere Labrador Hobbyzucht handelt in voller Übereinstimmung mit den Vorschriften des § 11 des Tierschutzgesetzes. Dieser Paragraph legt die Anforderungen für die Haltung von  Hunden fest und stellt sicher, dass die Tiere artgerecht gehalten und gepflegt werden.


Unsere Verpflichtungen nach § 11 Tierschutzgesetz umfassen:


1. **Sachkundenachweis:** Wir verfügen über die notwendige Sachkunde, um die artgerechte Haltung, Pflege und Zucht unserer Labradors sicherzustellen.
2. **Tierärztliche Betreuung:** Unsere Tiere werden regelmäßig von einem Tierarzt untersucht und betreut, um ihre Gesundheit und ihr Wohlbefinden zu gewährleisten.
3. **Geeignete Haltungsbedingungen:** Die Haltung unserer Labradors erfolgt in einer angemessenen und artgerechten Umgebung, die ihren Bedürfnissen gerecht wird.
4. **Sozialisierung:** Wir sorgen dafür, dass unsere Welpen frühzeitig sozialisiert werden und in Kontakt mit anderen Tieren und Menschen treten, um ihr Wohlbefinden und ihre Anpassungsfähigkeit zu fördern.
5. **Gesundheitszeugnisse:** Alle unsere Welpen werden mit den erforderlichen Gesundheitszeugnissen und Impfungen abgegeben.
6. **Welpenaufzucht:** Unsere Welpen werden mit viel Liebe, Aufmerksamkeit und Fachkenntnis aufgezogen, um sicherzustellen, dass sie einen guten Start ins Leben haben.


Wir nehmen unsere Verantwortung nach § 11 Tierschutzgesetz ernst und setzen uns kontinuierlich dafür ein, höchste Standards bei der Zucht und Haltung unserer Labradors zu gewährleisten. Ihre Gesundheit, ihr Wohlbefinden und ihre artgerechte Entwicklung stehen für uns an erster Stelle.
Bei Fragen oder Interesse an einem unserer Welpen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.